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AGB

Nehmen Sie sich Zeit um unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lesen. Haben Sie dazu fragen, kontaktieren Sie uns einfach und wir nehmen uns Zeit für Sie. 

Vertragsgrundlage

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen IT Service Jambor gelten für alle auch zukünftig zwischen dem Kunden und IT Service Jambor abgeschlossenen Verträge.

Entgegenstehenden oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird sowohl für aktuelle, als auch zukünftige Geschäfte bereits im Vorfeld ausdrücklich widersprochen.

Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen freibleibend und unverbindlich. Texte, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind keine zugesicherte Eigenschaft, sie sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Berichtigungsmöglichkeiten (auch nach schriftlicher Vereinbarung) bei Irrtümern und technischer Notwendigkeit behalten wir uns vor.

Ein Kundenangebot ist nur dann wirksam angenommen, wenn wir den Auftrag schriftlich bestätigt haben. IT Service Jambor ist an ein Angebot 6 Wochen gebunden. Der Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen wird allein durch unsere Auftragsbestätigung festgelegt. Die Angestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zugeben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

Der Vertrag kommt durch die Unterzeichnung des Bestellscheins unter dem Angebot IT Service Jambor durch den Kunden und dem Zugang einer Auftragsbestätigung durch IT Service Jambor zustande. Unterzeichnet der Kunde einen davon abweichenden Bestellschein, gilt der Inhalt des Angebots IT Service Jambor als integraler Bestandteil des Vertrages zwischen dem Kunden und IT Service Jambor. Dies gilt ebenso für alle im Angebot IT Service Jambor bereitgestelltenoder angeführten Dokumente und Anhänge.

Generelle Bestimmungen für die Leistungserbringung

Für die Leistungserbringung hinsichtlich der Services gelten folgende generelle Bestimmungen, wenn nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wurde:

Die Services werden von IT Service Jambor oder verbundenen Unternehmen oder von IT Service Jambor beauftragten Dritten gemäß der vertraglichen Vereinbarung erbracht.

IT Service Jambor ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Veränderungen an dem Servicegegenstand ohne Zustimmung durch IT Service Jambor erfolgt sind. Liegt dies vor, kann IT Service Jambor nach eigener Wahl verlangen, dass der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird oder dass die dadurch entstandenen Mehraufwände erstattet werden.

Probleme und Fehler am Servicegegenstand, die durch Störungen an oder durch eine nicht kompatible Systemumgebung des Servicegegenstands, insbesondere Betriebssysteme, Netzwerk oder Applikationen verursacht wurden, hat IT Service Jambor nicht zu vertreten.

Hat IT Service Jambor den Servicegegenstand nicht von Beginn an gewartet bzw. betrieben, wird ein Protokoll über bestehende Mängel gefertigt, die im Rahmen der geschuldeten Leistung kostenpflichtig und gegen gesonderte Berechnung zu den jeweils gültigen Vergütungssätzen IT Service Jambor behoben werden können. Gleiches gilt für verdeckte Mängel, die erst später erkannt werden. Aufwände für Mängel, deren Beseitigung nicht durch die von IT Service Jambor zur Verfügung gestellten, üblichen Maßnahmen behoben werden können, sowie für nicht entdeckte Mängel kann IT Service Jambor separat zu den jeweils gültigen Vergütungssätzen in Rechnung stellen.

Die Leistungserbringung wird, sofern nicht anders vereinbart, per Fernzugriff (remote) erbracht. Vor-Ort Einsätze bedürfen der vorherigen Vereinbarung mit IT Service Jambor und werden zu den jeweils gültigen Vergütungssätzen IT Service Jambor in Rechnung gestellt.

Terminvereinbarung und Terminverschiebung

Terminvereinbarungen sind unabhängig vom gewählten Kommunikationsmittel (zum Beispiel persönlich, telefonisch, per Email, per SMS oder online) verbindlich, sobald eine Bestätigung des Terminwunsches des Kunden durch IT Service Jambor erfolgt ist. Die vereinbarten Termine sind verbindlich. Das Ausbleiben einer Terminerinnerungs-SMS berechtigt nicht zum unentschuldigten Nichterscheinen.

Ein verspätetes Erscheinen zum vereinbarten Termin kann unter Umständen auch im Interesse der nachfolgenden Kunden abgezogen werden. Bei einer Kürzung eines Dienstleistungs Termin aufgrund einer Verspätung des Kunden oder auf Wunsch des Kunden ist dennoch der volle Leistungspreis durch den Kunden zu zahlen.

Die vereinbarten Termine sind für beide Seiten verbindlich. Bis zu 24 Stunden vor einem verbindlich vereinbarten Termin ist eine Terminverschiebung kostenfrei möglich.

Wird ein Termin weniger als 24 Stunden vorher abgesagt oder verschoben oder erscheint der Kunde zum vereinbarten Termin nicht, fallen 100 % des Leistungspreises als Stornogebühr an, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann. Dem Kunden ist es gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger sei als die Stornogebühr.

Lieferzeit

Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Der Lauf der Liefer- und Leistungsfristen beginnt nicht vor Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem Der Kunde seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit IT Service Jambor nicht nachkommt. Liefer- und Leistungstermine verschieben sich entsprechend. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die IT Service Jambor die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten IT Service Jambor oder deren Unterlieferanten eintreten, hat IT Service Jambor auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen IT Service Jambor, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist Der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird IT Service Jambor von seiner Verpflichtung frei, so kann Der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich IT Service Jambor nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.

Sofern IT Service Jambor die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat Der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1/2% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit der IT Service Jambor.

IT Service Jambor ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Käufer nicht von Interesse. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen IT Service Jambor setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Kommt Der Kunde in Annahmeverzug, so ist IT Service Jambor berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.

Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist. Bei Lieferungen ohne Aufstellung oder Montage, wenn die betriebsbereite Sendung zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist, und zwar auch dann, wenn die Ware durch Fahrzeuge des Lieferers und am gleichen Ort angeliefert wird. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage am Tag der Übernahme im eigenen Betrieb, soweit ein Probebetrieb vereinbart ist, nach einwandfreiem Probebetrieb. Vorausgesetzt wird dabei, dass der Probebetrieb bzw. Übernahme im eigenen Betrieb unverzüglich an die betriebsbereite Aufstellung oder Montage anschließt. Verzögert sich der Probebetrieb bzw. die Übernahme um mehr als 14 Tage, so geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Käufer über.

Abnahme

Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentlich Anstände aufweisen, vom Käufer entgegenzunehmen. Teillieferungen sind zulässig. Vor Installation des Liefergegenstandes hat Der Kunde den Aufstellungsort, die Stromversorgung, sowie sonstige Umgebungs-Bedingungen entsprechend den Anforderungen von IT Service Jambor einzurichten. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass der Liefergegenstand an dem dafür bestimmten Ort aufgestellt wird. Soweit IT Service Jambor Hardware installiert, wird IT Service Jambor die notwendigen Inspektionen und Tests durchführen. Soweit Der Kunde Hardware installiert, ist er dafür verantwortlich, dass dies gemäß den IT Service Jambor Richtlinien durchgeführt wird. Nach erfolgreichen Diagnosetests durch den IT Service Jambor Kundendienst gilt die Hardwareabgenommen.

Preise

Unsere Preise sind grundsätzlich die in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der zur Zeit der Rechnungserstellung gültigen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Unsere Preise gelten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ab Versandstätte ausschließlich Verpackung, Fracht- oder Vorfracht. Verpackungs- und Versandkosten trägt Der Kunde. Die Wahl des Versandweges und der Versandart erfolgt durch uns nach unserem Ermessen. Dabei werden die Wünsche des Kunden angemessen berücksichtigt. Bei Miet- und Leasinggeschäft berechtigen Änderung der Zinssituation auf dem Kapitalmarkt in der Zeit zwischen Vertragsabschluß und dem Beginn der Laufzeit des Vertragsverhältnisses zu einer entsprechenden Anpassung der Miet- und Leasingraten. Im Übrigen sind wir an die vereinbarte Preise dann nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als 4 Monate ab unserer schriftlichen Auftragsbestätigung vereinbart ist. In diesem Falle werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet. Erhöht sich der Kaufpreis um mehr als 40 % ist Der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten Berücksichtigt IT Service Jambor Änderungswünsche des Kunden, so werden hierdurch entstehende Mehrkosten dem Kunden in Rechnung gestellt.

Die Rückgabe gelieferter mangelfreier Gegenstände ist nur zulässig, wenn IT Service Jambor der Rückgabe vor der Rücksendung schriftlich oder durch Telefax zugestimmt hat. Die Zustimmung zur Rückgabe steht stets unter dem Vorbehalt, dass es sich bei der Rückgabe um originalverpackte, unbeschädigte und verkaufsfähige Ware handelt. Für Rückgaben aus mangelfrei ausgeführten Bestellungen hat Der Kunde an den Verwender eine Bearbeitungsgebühr von 20 % des Verkaufspreises zu zahlen. Gelieferte mangelfreie Gegenstände, die ohne Zustimmung an IT Service Jambor zurückgesandt werden oder sich bei der Rückgabe nicht in originalverpacktem, unbeschädigtem und verkaufsfähigem Zustand befinden, bleiben verkauft und sind vom Käufer zu bezahlen. IT Service Jambor kann diese Ware jederzeit auf Kosten des Bestellers an diesen zurücksenden.

Zahlung

Falls nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind alle Lieferungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. IT Service Jambor ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist IT Service Jambor berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn IT Service Jambor über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Wenn IT Service Jambor Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn IT Service Jambor andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist IT Service Jambor berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. IT Service Jambor ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Lieferung zurückzuhalten und dem Käufer eine angemessene Frist für die Leistung von Vorauszahlungen oder die Stellung von Sicherheiten zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist Der Kunde jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt. Wegen etwaiger Mängelgewährleistungsansprüchen oder Ansprüchen auf Kundendienstleistungen hinsichtlich der Software hat Der Kunde kein Zurückbehaltungsrecht. Wechsel, die von uns regelmäßig nur erfüllungshalber angenommen werden, können wir jederzeit zurückgeben.

Gerät Der Kunde in Verzug, so ist IT Service Jambor berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn Der Kunde eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch IT Service Jambor ist zulässig.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), IT Service Jambor aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden IT Service Jambor die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.

Die Ware bleibt Eigentum IT Service Jambor Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für IT Service Jambor als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-)- Eigentum IT Service Jambor durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufer an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf IT Service Jambor übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-)Eigentum IT Service Jambor unentgeltlich. Ware, an IT Service Jambor (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt Der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an IT Service Jambor ab. IT Service Jambor ermächtigt ihn widerruflich, die an IT Service Jambor abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn Der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird Der Kunde auf das Eigentum IT Service Jambor hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen, damit IT Service Jambor ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, IT Service Jambor die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür Der Kunde.

Mängelgewährleistungen

Gelieferte Produkte werden frei von Fabrikations- und Materialmängeln geliefert; die Frist für die Geltendmachung der Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung der Produkte. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen IT Service Jambor nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängel der Produkte, wenn Der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. Gleiches gilt, wenn Reparaturen oder Veränderungen vom Käufer oder dritter Seite an dem Liefergegenstand vorgenommen werden.

Der Kunde muss der Kundendienstleitung IT Service Jambor Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind IT Service Jambor unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Werden Mängel nicht rechtzeitig angezeigt, gilt die Ware als genehmigt. Damit erlöschen alle Gewährleistungsansprüche des Kunden.

Im Falle einer Mitteilung des Käufer, dass die Produkte einen Mangel aufweisen, verlangt IT Service Jambor nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten, dass: a) das mangelhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung an IT Service Jambor geschickt wird; b) Der Kunde das mangelhafte Teil bzw. Gerät bereithält und ein Service-Techniker von IT Service Jambor zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen.

Falls Der Kunde verlangt, dass Nachbesserungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort oder außerhalb der normalen Arbeitszeit vorgenommen werden, kann IT Service Jambor diesem Verlangen entsprechen, wobei ausgetauschte Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen IT Service Jambor zu bezahlen sind.

Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann Der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Ansprüche wegen Mängel gegen IT Service Jambor stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Wir haften nicht für den Verlust von Daten.

Lizenzpflichtige Software

Die Lieferung von lizenzpflichtiger Software erfolgt gemäß gesondert abzuschließender Vereinbarung unter den dort genannten Bedingungen.

Besonderheiten für Planungsleistungen

Zeichnungen, Organisationspläne, sonstige Planungsleistungen und die dazu gehörigen Unterlagen verbleiben immer in unserem Eigentum und dürfen von dem Kunden nur mit unserer Zustimmung genutzt und weiter verwendet werden.

Reparaturdienstleistungen

IT Service Jambor übernimmt keine Haftung für Datenverluste jeglicher Art während der Reparatur, Überprüfung oder Wartung sowie daraus resultierende Folgeschäden, sofern diese Schäden nicht fahrlässig von IT Service Jambor oder dieser zurechenbaren Personen (Erfüllungsgehilfen) verursacht wurden. Der Kunde ist verpflichtet, vor Übergabe des Gerätes an IT Service Jambor für eine ordnungsgemäße Sicherung seiner Daten Sorge zu tragen.

Reparaturen, die 4 Wochen nach Fertigstellung nicht abgeholt werden, werden seitens IT Service Jambor fachgerecht entsorgt oder zur weiteren Verwertung verwendet. Entstandene Einlagerungskosten sowie offene Reparaturkosten werden seitens IT Service Jambor in Rechnung gestellt.

Pflichten des Kunden

Der Kunde ist zur kostenlosen und unverzüglichen Erbringung von Mitwirkungsleistungen verpflichtet. Der Kunde wird IT Service Jambor über jede Änderung an dem Servicegegenstand, der Systemumgebung und andere wesentliche Umstände unverzüglich in Textform hinweisen.

Der Kunde ist verpflichtet, IT Service Jambor bei der Leistungserbringung zu unterstützen. Er wird insbesondere einen Verantwortlichen benennen, der während der gesamten Vertragslaufzeit alle für die Zwecke der Vertragsdurchführung erforderlichen Entscheidungsbefugnisse und Vollmachten besitzt. Er ist ebenso verpflichtet nur das Personal zur Nutzung des Servicegegenstand einsetzen, das über die erforderliche Qualifikation für eine sachgerechte Nutzung verfügt.

Der Kunde stellt IT Service Jambor sämtliche Betriebshandbücher, technischen Dokumentationen und sonstigen Unterlagen zur Verfügung, die für den vertraglichen Servicegegenstand relevant sind. Ebenso teilt er IT Service Jambor die Erfahrungen und Besonderheiten seiner Systeme und deren Betrieb mit, mit dem Ziel, die leistenden Einheiten bei IT Service Jambor in die Lage zu versetzen, wesentliche Punkte der Kundensystemlandschaft zu kennen und hierauf bei Bedarf besondere Aufmerksamkeit lenken zu können. Der Kunde ist ebenso für die Erteilung notwendiger behördlicher Genehmigungen verantwortlich.

Jegliche Fehler, Störungen und Ausfälle wird der Kunde IT Service Jambor unverzüglich über die Supportline  melden. Sofern für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen ein Remote-Zugang erforderlich ist, ist der Kunde für die termin- und sachgerechte Sicherstellung und Verfügbarkeit eines hinreichenden Remote-Zugangs verantwortlich. Sollten Vor-Ort Leistungen notwendig werden, wird der Kunde den erforderlichen Zugang zu den Räumlichkeiten ermöglichen.

Der Kunde wird jegliche ihm übergebenen Codes zur Identifizierung und Nutzerkennungen streng  vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergeben. Im Fall eines Verlusts wird der Kunde IT Service Jambor hierüber unverzüglich informieren. Der Kunde kennt die von IT Service Jambor aufgezeichnete Vorgang- und Verbindungslogs als verbindlich an.

Der Kunde stellt, soweit im Vertrag nicht anders vereinbart, alle erforderlichen und mit dem Servicegegenstand kompatiblen Virtualisierungs-, Betriebssystem-, Datenbank- und sonstigen Produktlizenzen und unterhält mit den Lizenzgebern entsprechende Software-Wartungsverträge für die gesamte Laufzeit des Vertrages zur Verfügung. Dies beinhaltet ein ausreichend dimensioniertes Netzwerk, insbesondere die Einrichtung eines VPN, der die Informationsübertragung sicherstellt.

Der Kunde ist verantwortlich für sichere Unterbringung des Servicegegenstandes in seinen Geschäftsräumen, sowie die Sicherung seiner Systeme, Daten und Applikationen, soweit dies nicht ausdrücklich im Servicevertrag als Leistung IT Service Jambor vereinbart ist.

Der Kunde wird IT Service Jambor alle sonstigen notwendigen Unterlagen, Informationen und Unterstützung gewähren um IT Service Jambor in die Lage zu versetzen den geschuldeten Service zu erbringen.

Kann ein vertraglicher Service infolge eines Versäumnisses der hier beschriebenen Pflichten nicht oder nur verspätet erfolgen, so wird IT Service Jambor – nach erfolglosem Verstreichen einer angemessenen Frist zur Erbringung der kundenseitigen Mitwirkungsleistung – von der Leistung des Services bzw. der Einhaltung der vertraglich vereinbarten Fristen befreit.

Höhere Gewalt

Führt ein Ereignis höherer Gewalt, wie z.B. Terror, Arbeitskonflikte, Wetterbedingungen dazu, dass IT Service Jambor die Services nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllen kann, wird IT Service Jambor den Kunden unverzüglich schriftlich über die Art des Ereignisses und die voraussichtlichen Auswirkungen auf ihre vertraglichen Pflichten benachrichtigen. IT Service Jambor ist für die Dauer des jeweiligen Ereignisses von der Leistung der Services befreit. Bestehende Service Level Agreements werden in dieser Zeit ausgesetzt.

IT Service Jambor wird alle möglichen Anstrengungen unternehmen, um die Auswirkungen des jeweiligen Ereignisses auf die Leistung der Services so weit wie möglich zu beschränken. Nach Beendigung des Ereignisses höherer Gewalt wird IT Service Jambor den Kunden hierüber benachrichtigen und die Leistung der Services wieder vornehmen. Ausgesetzte Service Level Agreements werden wieder aufgenommen.

Haftung

Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird für jede Fahrlässigkeit gehaftet, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, gegen solche Schäden abzusichern.

Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den oberen Absätzen gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Soweit die Haftung IT Service Jambor ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen IT Service Jambor.

Rücktrittsrecht

Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus unserem alleinigen Verschulden oder rechtswidrigem Handeln, sind Sie berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und Sie daran kein Verschulden trifft. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeit liegen, entbinden uns von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten uns eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit. Stornierungen sind nur mit unserer schriftlichen Zustimmung möglich. Erklären wir uns mit einem Storno einverstanden, haben wir das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.

Widerrufsbelehrung

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, IT Service Jambor, Mortaraplatz 2, 1200 Wien, Österreich, Tel.: +43 660 735 40 92, E-Mail: [email protected] mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten stehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

– An: IT Service Jambor, Mortaraplatz 2, 1200 Wien, Österreich, Tel.: +43 660 735 40 92, E-Mail: [email protected]

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

– Bestellt am (*)/erhalten am (*)

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum

—————————————

(*) Unzutreffendes streichen.

Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind;

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

Geheimhaltung/Datenschutz

Die Vertragsparteien sind verpflichtet, Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei für eine unbegrenzte Zeit vertraulich zu behandeln und sie an keinen Dritten weiterzugeben. Mit Betriebsgeheimnisse sind alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten Informationen zu verstehen. In diesem Zusammenhang darf nur Mitarbeitern Zugang zu den Betriebsgeheimnissen gewährt werden, soweit dies für die Ausführung des Vertrages notwendig ist. So berechtigte Mitarbeiter sind, diesen Bedingungen gemäß, zur Geheimhaltung zu verpflichten.

Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für Betriebsgeheimnisse, die (i) der anderen Partei bereits bei Übermittlung bekannt waren, (ii) nach Übermittlung ohne Verschulden der anderen Partei bekannt geworden sind, (iii) von der anderen Partei eigenständig und ohne Nutzung der Betriebsgeheimnisse entwickelt worden sind, (iv) die die andere Partei aufgrund Gesetz, behördlicher Verfügung oder gerichtlicher Entscheidung veröffentlichen muss, vorausgesetzt der Partei wurde ausreichend Zeit zur Abwehr dieser Maßnahmen gewährt.

Soweit IT Service Jambor oder ein von ihr beauftragter Dritter im Rahmen der Vertragsdurchführung auf Speichermedien des Kunden zugreifen muss, stellt der Kunde sicher, dass ein Zugriff auf personenbezogenen Daten verhindert oder so gering wie möglich gehalten wird. IT Service Jambor wird seine mit der Durchführung des Vertrages bestellten Erfüllungsgehilfen auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichten. Sollte der Zugriff über das oben beschriebene Maß als Nebenfolge der Vertragsdurchführung hinausgehen, wird der Kunde mit IT Service Jambor eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung abschließen.

Schlussbestimmung

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so werden dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst weitergehend erreichen.

Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen IT Service Jambor und Käufer gilt das Recht der Republik Österreich. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

Soweit Der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Wien ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

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